Erlaubnis zum Fernbleiben

13. Oktober 2026 Aus Von Cynthia Baier

Werte Eltern,

es kommen die Herbstferien und schon gelangen die ersten Anträge ein, diese um einzelne Tage zu verlängern.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist eine “Verlängerung der Ferien” für private Urlaubsreisen nicht vorgesehen.

Zuständigkeiten:

  • Bis zu 1 Tag: Klassenlehrerin
  • 2 bis 5 Schultage: Schulleiterin
  • ab 6 Schultagen oder länger: Der Antrag wird von der Schulleiterin an die Bildungsdirektion weitergeleitet.

Voraussetzungen und Regeln:

  • Rechtzeitigkeit: spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin bei der Schulleiterin anfragen
  • Triftige Gründe: außergewöhnliche Ereignisse wie Hochzeiten im engsten Familienkreis, runde Geburtstage im Ausland oder traurige Anlässe wie Beerdigungen – keine Urlaubsreisen

Sollten Sie trotzdem eine Freistellung beantragen, verwenden Sie bitte die Formulare auf unserer Homepage – diese werden die nächsten Tage hochgeladen.

Aufgrund der Vielzahl der Anträge im letzten Jahr bitte ich Sie, dies zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie im Service-Portal der Bildungsdirektion.

Wir als Schule bemühen uns ein verlässlicher Systempartner für Sie und Ihre Kinder zu sein. Deshalb bedarf es die Einhaltung der Regelungen, denen wir alle unterliegen.

Bildungsdirektion Vorarlberg – Erlaubnis zum Fernbleiben

https://www.bildung-vbg.gv.at/rechtliches/erlaubnis-fernbleiben.html

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit

Edith Huber, Schulleiterin